Lehrinhalte Lehrgang

Lehrinhalte [655 UE]
Basismodul – 125 UE
  • Erste Hilfe und Verbandslehre
  • Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich Gesundheitsberufe
  • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
  • Einführung in die allgemeine Hygiene
  • Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Medizinische Terminologie und Dokumentation

Aufbaumodul – 200 UE
  • Anatomie und [Patho-]Physiologie der Organsysteme
  • Diagnostische und therapeutische Maßnahmen
  • Arzneimittellehre
  • Administration
  • Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene, einschließlich Desinfektion und Sterilisation
  • Berufsspezifische Rechtsgrundlagen   

Praktische Ausbildung extern – 330 UE  [nur bei Lehrgang]

Verpflichtender und zu dokumentierender Ausbildungsteil. Die Zuteilung der zwei externen Ausbildungs-stellen erfolgt ausschließlich über die Schule. Die Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung erfolgt erst nach vollständiger und positiver Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung.

Teilnahmevoraussetzungen Lehrgangs-Ausbildung

Teilnahmevoraussetzungen
Lehrgangs-Ausbildung
[Ausbildung ohne Dienstverhältnis bei ÄrztInnen]

  • Positives Aufnahmeverfahren [5 Wochen oder 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn, maximal 5 Monate gültig]
  • Nachweis über eine Berufsausbildung [bzw. Nachweis über eine durchgehende 3-jährige Beschäftigung beim gleichen Dienstgeber]
  • Lebenslauf ohne Foto
  • 4 Passfotos
  • Reisepass in Kopie
  • In Einzelfällen Nachweis über Deutsch B2
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung eines Medizinischen Assistenzberufes [Formular in unserem Sekretariat erhältlich, nicht älter als 3 Monate, kostenpflichtig]
  • Nachweis über die Vertrauenswürdigkeit [polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate, kostenpflichtig]
  • Versicherungsdatenauszug der ÖGK [persönlich mit dem Reisepass bei der ÖGK erhältlich]
  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular samt Anmeldegebühr in Höhe von 358,- Euro [10% der Kurskosten]
  • Bei Förderung – Kostenübernahmebestätigung
  • Bei Förderung – Bezugsbestätigung vom AMS [Nachweis über die Teilversicherung in der Pensionsversicherung]
  • ASVG-Versicherung für Selbstzahler*
Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 1 Woche vor Kursbeginn im Sekretariat abgegeben werden, andernfalls besteht keine Berechtigung zum Kursantritt!

 

* Wir weisen darauf hin, dass das Sozialversicherungsgesetz [§ 4, Absatz 1, Zeile 5 i.d.g.F] allen potentiellen Ausbildungsstellen die volle ASVG-Versicherung sämtlicher TeilnehmerInnen einer Berufsausbildung nach dem MAB-G/MAB-AV über die Dauer der Ausbildung vorschreibt. Ausgenommen sind, gemäß § 5, Absatz 1, Zeile 16 SVG, unter anderem SchülerInnen in Ausbildung zu Gesundheitsberufen, wenn für sie als GeldleistungsbezieherInnen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung besteht [bei Lehrgangs-Ausbildung], sowie TeilnehmerInnen, die bereits im einem Dienstverhältnis stehen [bei Dual-Ausbildung]. Wenn dies nicht zutrifft, ist der monatliche Beitragsanteil durch den Ausbildungsteilnehmer zu entrichten.

Abschluss

Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer kommissionellen Prüfung abgeschlossen. Der positive Abschluss wird mit einem staatsgültigen Zeugnis dokumentiert.