Teilnahmevoraussetzungen
Lehrgangs-Ausbildung
[Ausbildung ohne Dienstverhältnis bei ÄrztInnen]
- Positives Aufnahmeverfahren [5 Wochen oder 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn, maximal 5 Monate gültig]
- Nachweis über eine Berufsausbildung [bzw. Nachweis über eine durchgehende 3-jährige Beschäftigung beim gleichen Dienstgeber]
- Lebenslauf ohne Foto
- 4 Passfotos
- Reisepass in Kopie
- In Einzelfällen Nachweis über Deutsch B2
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung eines Medizinischen Assistenzberufes [Formular in unserem Sekretariat erhältlich, nicht älter als 3 Monate, kostenpflichtig]
- Nachweis über die Vertrauenswürdigkeit [polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate, kostenpflichtig]
- Versicherungsdatenauszug der ÖGK [persönlich mit dem Reisepass bei der ÖGK erhältlich]
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular samt Anmeldegebühr in Höhe von 358,- Euro [10% der Kurskosten]
- Bei Förderung – Kostenübernahmebestätigung
- Bei Förderung – Bezugsbestätigung vom AMS [Nachweis über die Teilversicherung in der Pensionsversicherung]
- ASVG-Versicherung für Selbstzahler*
Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 1 Woche vor Kursbeginn im Sekretariat abgegeben werden, andernfalls besteht keine Berechtigung zum Kursantritt!
* Wir weisen darauf hin, dass das Sozialversicherungsgesetz [§ 4, Absatz 1, Zeile 5 i.d.g.F] allen potentiellen Ausbildungsstellen die volle ASVG-Versicherung sämtlicher TeilnehmerInnen einer Berufsausbildung nach dem MAB-G/MAB-AV über die Dauer der Ausbildung vorschreibt. Ausgenommen sind, gemäß § 5, Absatz 1, Zeile 16 SVG, unter anderem SchülerInnen in Ausbildung zu Gesundheitsberufen, wenn für sie als GeldleistungsbezieherInnen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung besteht [bei Lehrgangs-Ausbildung], sowie TeilnehmerInnen, die bereits im einem Dienstverhältnis stehen [bei Dual-Ausbildung]. Wenn dies nicht zutrifft, ist der monatliche Beitragsanteil durch den Ausbildungsteilnehmer zu entrichten.